Darum darfst du dein Auto nicht im Stand warmlaufen lassen

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Der Winter ist eisig kalt. Das bewegt viele Fahrzeuglenker ihr Auto im Stillstand zu starten, um so die Scheibe vom Eis zu befreien. Doch Vorsicht, sonst droht Schaden und eine saftige Busse. Darum darfst du dein Auto nicht im Stand warmlaufen lassen.

Der Motor wird lange vor dem Fahrtantritt gestartet und mit voll aufgedrehtem Gebläse im Vorgarten stehen gelassen. Während der Eigner gemütlich frühstückt wird zwar die Frontscheibe eisfrei, sehr zum Missfallen der Nachbarn und nicht zuletzt zum Schaden des Motors selbst.

Die Kaltlaufphase erhöht sich durch die niedrige Standgasdrehzahl um ein Vielfaches und der Motor braucht viel länger, um auf Temperatur zu kommen.

Zudem ist das Warmlaufen im Stillstand gemäss Artikel 33, Absatz a der Verkehrsregelnverordnung, strafbar.

 „Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:

  • andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;”

Erwischt, kann dich das 60 Franken kosten. Doch das Gesetz steht mit einer anderen Regelung im Konflikt. Da ohne Abhilfe durch den Motor das freikratzen oft fast unmöglich ist, kann das Warmlaufen als “für die Verkehrssicherheit zwingend” erachtet werden.

Die meisten Gesetzeshüter werden diesen Vorwand wohl gutheissen lassen.

Das Warmlaufen sollte also auf das absolute Minimum beschränkt werden um von einem Knöllchen fern zu bleiben.

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